Über uns

Zu den religiösen Dienstleistungen, die ein Rabbinat zu bieten hat, zählen die Leistungen eines Beth Dins. Wie Oberrabbiner Paul Chaim Eisenberg schrieb, bringen wir vorzugsweise all unsere gegenseitige Klagen innerhalb der jüdischen Gemeinschaft vor einem Beth Din – einen Rabbinatsgerichtshof –, der dann als Mediator oder als Schiedsgericht auftritt. Religiöse Scheidungen und Übertritte zum Judentum werden ausschließlich durch einen Beth Din angeboten.

Seit mehreren Jahren arbeitet das Rabbinat der IKG eng mit dem European Beth Din, unter Führung von Dajan Chanoch Ehrentreu, zusammen. Zudem führt Rabbiner Hotoveli seit drei Jahren das Sefardische Beth Din von Wien. Beide rabbinische Gerichtshöfe ermöglichen Übertritte. Diesbezüglich arbeitet das Sefardische Bejt Din mit dem Oberrabbinat Israels zusammen. Die Standards beider rabbinischen Gerichtshöfe sind vergleichbar, und beide sind anerkannt.

Aus dem Sefardischen Bejt Din erwuchs nun das Rabbinatsgericht von Österreich – בית הדין הרבני לאוסטריה, dass alle Beth-Din-Leistungen anbietet.

Wir genießen die Unterstützung des Oberrabbinats Israels, der Konferenz Europäischer Rabbiner und anderer internationaler Gremien.

Wenn Sie also auf einen rabbinischen Gerichtshof angewiesen sind, zögern Sie nicht und nehmen Sie mit uns Kontakt auf.