Rabbinatsgericht von Österreich
בית הדין הרבני לאוסטריה
Orthodoxes jüdisches
Religionsgericht in Wien
Das Rabbinatsgericht von Österreich befasst sich insbesondere mit religiösen Scheidungen (Gett), Übertritten zum Judentum (Gijur) und rabbinischen Schiedsverfahren (Din Tora).
Gett - Religiöse Scheidung
Begleitung und Durchführung religiöser Scheidungen nach der Halacha.
Gijur - Übertritt zum Judentum
Ein ernster und anspruchsvoller Weg mit umfassender Lernbegleitung und persönlicher Betreuung.
Dinej Tora - Schiedsgericht
Rabbinische Schiedsgerichtbarkeit und fachliche Klärung in Fragen der Halacha.
Ein Beth Din in Österreich
Ein Bejt Din (בית דין) ist eine rabbinische Institution, die Angelegenheiten verhandelt und betreut, die nach jüdischer Tradition vor einem Bejt Din oder unter dessen Aufsicht durchzuführen sind, entsprechend den Anforderungen der Halacha.
Das Rabbinatsgericht von Österreich versteht seine religiöse Tätigkeit als Teil jüdischen Lebens in Österreich und nicht als Ersatz für die staatliche Rechtsordnung oder die österreichischen Gerichte.
Eheschließung und Scheidung nach jüdischem Religionsrecht sind von ihrem zivilrechtlichen Status zu unterscheiden. Ein Gett beendet die Ehe nach jüdischem Religionsrecht, ersetzt jedoch eine staatliche Scheidung nicht, wo diese erforderlich ist. Umgekehrt vermag eine staatliche Scheidung die Ehe nach jüdischem Religionsrecht nicht aufzulösen. Um zu verhindern, dass künftig Ehehindernisse entstehen – sowohl im Hinblick auf die Ehepartner, die nach jüdischem Religionsrecht weiterhin als verheiratet gelten, als auch im Hinblick auf Kinder, die danach geboren werden könnten –, ist darauf zu achten, dass so bald wie möglich ein Gett vollzogen wird.
Das Rabbinatsgericht arbeitet somit innerhalb der österreichischen Rechtsordnung und zugleich nach den Anforderungen der Halacha.
Anerkennung
Das Rabbinatsgericht von Österreich ist von der israelischen Oberrabbinate für Gijur und Gett anerkannt.
Für Menschen, die einen Gijur oder Gett benötigen, ist es langfristig von großer Bedeutung, dass das Verfahren fachgerecht und in einer nach jüdischer Tradition anerkannten Weise durchgeführt wird. Die Anerkennung dokumentiert, dass das Rabbinatsgericht die hierfür maßgeblichen Standards erfüllt.