Die primäre Verantwortung für die Überprüfung der jüdischen Identität liegt beim zuständigen Rabbinat. Dennoch gibt es Fälle, die vom zuständigen Rabbiner nicht alleine gelöst werden können. In solchen Fällen kann der zuständige Rabbiner das Beth Din hinzuziehen.
Das ist aber eine Leistung, die vom zuständigen Rabbiner (sprich: von den Mitgliedern des Beth Dins) beantragt wird, und nicht vom Mitglied oder Mitgliedschaftskandidaten selber, der viel eher diese Überprüfung beim zuständigen Rabbinat beantragt.