Wenn ein verheiratetes Paar sich trennt, bleibt es dennoch nach unserem Religionsgesetz verheiratet, bis der Mann, seiner Frau einen Get schreibt, bzw. schreiben lässt und aushändigt. Eine religiöse Scheidung ist erst gültig, wenn der Mann den Get aus freien Willen und mit seinem vollen Einverständnis gibt, und die Frau den Get aus freien Willen und mit ihrem vollen Einverständnis akzeptiert.
Um dies auch auf einer spirituellen Ebene nachzuvollziehen, muss man verstehen, dass die eheliche Bindung zwischen zwei Menschen im Himmel vollzogen wird: die jeweiligen Seelen von Mann und Frau werden durch die Heirat miteinander verknüpft. Laut der Kabbalah, der jüdischen Mystik, geschieht dies mittels ihrer Namen. Diese einzelnen, auf die unterschiedlichen Namen bezogenen Bindungen müssen durch die Scheidungszeremonie wieder aufgelöst werden, weshalb auch sehr wichtig ist alle Variationen der Rufnamen aufzuführen.
Ein Get bezeichnet in erster Linie den Scheidungsbrief, den der Ehemann seiner Frau in der Scheidungszeremonie im Beisein eines rabbinischen Gerichts (Beth Din) überreicht. Dieser Brief muss ad hoc vor Ort geschrieben werden und erfordert sehr komplexe religiöse Sachkenntnisse. Daher schreibt der Mann den Get nicht selbst, sondern beauftragt den vom Bejt Din anerkannten Sofer (Kalligrafen). Die sich scheiden lassenden Ehepartner müssen im Get nach sehr bestimmten religiösen Vorschriften eindeutig zu identifizieren sein.
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