Arbitration

Rabbiner Paul Chaim Eisenberg, Oberrabbiner des Bundesverbandes der Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs, schrieb, dass wir vorzugsweise all unsere gegenseitige Klagen innerhalb der jüdischen Gemeinschaft vor einem Beth Din – einen Rabbinatsgerichtshof – bringen, der dann als Mediator oder als Schiedsgericht auftritt. Religiöse Scheidungen und Übertritte zum Judentum werden ausschließlich durch einen Bejt Din angeboten.

Solche Leistungen können Sie beim Rabbinischen Gerichtshof von Österreich anfragen. Wir bieten grundsätzlich zwei Formen der Arbitration an: Die Arbitration vor einem vollständigen Beth Din von drei rabbinischen Richtern und für kleinere Angelegenheiten die Arbitration vor einem einzelnen rabbinischen Richter.