Ersetzt ein Gett die staatliche Scheidung?
Nein. Ein Gett beendet die Ehe nach jüdischem Recht. Eine erforderliche staatliche Scheidung bleibt davon unberührt.
Muss ich den Ablauf eines Gett vorher kennen?
Nein. Das Rabbinatsgericht führt die Beteiligten durch den Ablauf und erklärt jeweils, was zu tun ist.
Ist ein Gett möglich, wenn die Ehepartner nicht gemeinsam erscheinen können?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Schaliach eingesetzt werden. Ob und wie dies möglich ist, wird im Einzelfall geklärt.
Ist Gijur hauptsächlich ein Kurs mit Prüfungen?
Nein. Lernen ist notwendig, aber entscheidend ist die tatsächliche und dauerhafte Übernahme eines jüdischen Lebens nach der Halacha.
Habe ich nach bestandenen Prüfungen Anspruch auf einen Gijur?
Nein. Bestandene Prüfungen allein begründen keinen Anspruch auf einen Gijur.
Muss ein Nichtjude nach jüdischer Auffassung jüdisch werden, um ein guter Mensch zu sein?
Nein. Auch ein Nichtjude kann nach jüdischer Auffassung ein gutes und g’ttgefälliges Leben führen und sich damit seinen Anteil an der kommenden Welt erwerben.
Ist das Rabbinatsgericht anerkannt?
Das Rabbinatsgericht von Österreich ist von der israelischen Oberrabbinate für Gijur und Gett anerkannt.