Gett und staatliche Scheidung
Ein Gett beendet die Ehe nach jüdischem Recht. Er ersetzt eine erforderliche staatliche Scheidung nicht.
Umgekehrt beendet eine staatliche Scheidung die jüdische Ehe nicht nach der Halacha. Deshalb können nach einer Trennung sowohl staatliche als auch religiöse Schritte erforderlich sein.
Was ist ein Gett?
Ein Gett bezeichnet den jüdischen Scheidungsbrief, der nach genau festgelegten halachischen Vorschriften für dieses Ehepaar geschrieben und übergeben wird. Er wird von einem hierfür qualifizierten Sofer geschrieben.
Die Ehepartner müssen im Gett nach den halachischen Vorschriften eindeutig identifiziert werden. Fehler bei der Bestimmung oder Schreibung der Namen können die Gültigkeit des Gett berühren. Deshalb können manche Fragen oder Abläufe zunächst ungewöhnlich erscheinen. Die Rabbiner begleiten die Beteiligten durch den gesamten Ablauf und erklären, was jeweils zu tun ist. Fragen zum Verständnis können jederzeit gestellt werden.
Wie beginne ich?
Wer einen Gett benötigt, kann zunächst einen Antrag an das Rabbinatsgericht richten. Für die erste Kontaktaufnahme genügt das kurze Formular auf dieser Website.
Nach Eingang des Antrags setzt sich das Rabbinatsgericht mit den Beteiligten in Verbindung und teilt mit, welche Angaben und Unterlagen für den konkreten Fall benötigt werden.
Welche Angaben werden später benötigt?
Für die Vorbereitung eines Gett ist insbesondere die genaue Feststellung der Namen beider Ehepartner von großer Bedeutung.
Dazu können neben den amtlichen Namen auch hebräische Namen, weitere Vornamen, tatsächlich verwendete Ruf- und Spitznamen, die Namen der Väter sowie Angaben zur Aussprache und zur hebräischen Schreibweise gehören.
Die hierfür notwendigen Angaben und Unterlagen werden nicht im ersten Webformular abgefragt. Das Rabbinatsgericht teilt den Beteiligten nach der Kontaktaufnahme mit, was im jeweiligen Fall benötigt wird.
Vor dem Gett-Termin
Vor der Durchführung müssen die erforderlichen Angaben geklärt und die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden. Dazu gehören insbesondere die halachische Klärung der Namen und die Organisation der für den Gett erforderlichen Personen.
Falls besondere Umstände vorliegen – beispielsweise wenn die Ehepartner nicht gemeinsam erscheinen können oder ein anderes Bejt Din beteiligt ist – wird das weitere Vorgehen individuell geklärt.
Was geschieht beim Gett?
Ein Gett findet unter Leitung eines Bejt Dins statt. In der Regel sind drei Rabbiner des Bejt Dins, ein Sofer und zwei Zeugen beteiligt.
Der Sofer schreibt den Gett eigens für das betreffende Ehepaar. Anschließend erfolgt die halachisch vorgeschriebene Übergabe.
Die einzelnen Handlungen folgen genauen halachischen Regeln. Die Beteiligten müssen diese Regeln nicht vorher kennen oder auswendig lernen. Das Rabbinatsgericht führt sie durch den Ablauf und erklärt jeweils, was zu tun ist.

Die Übergabe des fertig geschriebenen Gett
Wenn die Ehepartner nicht gemeinsam erscheinen können
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Gett auch unter Einschaltung eines Schaliach, eines halachisch bestellten Boten, durchgeführt werden.
Ob dies im konkreten Fall möglich und welches Verfahren erforderlich ist, muss mit dem Bejt Din geklärt werden.
Nach dem Gett
Nach Abschluss des Gett-Verfahrens werden die entsprechenden rabbinischen Scheidungsunterlagen erstellt. Sie können später insbesondere dann benötigt werden, wenn einer der früheren Ehepartner wieder heiraten möchte.
Unterlagen über einen Gett können auch viele Jahre später noch für den Nachweis des jüdischen Personenstands von Bedeutung sein. Das Rabbinatsgericht bewahrt deshalb einige der hierfür erforderlichen Unterlagen entsprechend ihrer fortdauernden Bedeutung auf.
Anerkennung
Das Rabbinatsgericht von Österreich ist von der israelischen Oberrabbinate für Gett anerkannt.
Einen Gett beantragen
Für den ersten Kontakt genügt eine kurze Antragstellung. Die für das Verfahren notwendigen weiteren Angaben und Dokumente werden anschließend unmittelbar mit den Beteiligten geklärt.