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Gijurim

Übertritte zum Judentum

Ein orthodoxer Gijur ist ein ernsthafter Weg in ein dauerhaftes jüdisches Leben nach Tora und Halacha. Das Rabbinatsgericht begleitet Interessierte bei der Klärung der Voraussetzungen und der nächsten Schritte.

Was bedeutet Gijur?


Das Judentum lehrt nicht, dass ein Mensch jüdisch werden muss, um ein guter Mensch zu sein oder vor G’tt richtig zu leben. Auch ein Nichtjude kann nach jüdischer Auffassung ein gutes und g’ttgefälliges Leben führen und sich damit seinen Anteil an der kommenden Welt erwerben.

Jude zu sein oder zu werden bedeutet, eine Verantwortung übernehmen zu wollen. So heißt es in der Tora (2. Buch Mose 19,6): „Ihr werdet für Mich ein Reich der Priester und ein heiliges Volk.“

Jüdisch zu werden bedeutet daher nicht bloß, einer Religionsgemeinschaft beizutreten, sondern sich dem jüdischen Volk und seinem Leben mit Tora und Mizwot anzuschließen.

Wer zum jüdischen Volk gehören und als Jude leben möchte, entscheidet sich damit für einen weitreichenden und dauerhaften Schritt. Ein Gijur bedeutet deshalb weit mehr als das Erlernen jüdischen Wissens oder die Teilnahme an einem Kurs. Er setzt eine ernsthafte Entwicklung, gründliche Selbstreflexion und schließlich die Bereitschaft voraus, das eigene Leben nach Tora und Halacha zu gestalten.

Deshalb soll ein Interessent zunächst nicht davon überzeugt werden, einen Gijur zu machen. Er soll vielmehr verstehen können, was dieser Schritt bedeutet, und sorgfältig prüfen, ob dies tatsächlich der Weg ist, den er gehen möchte.


Voraussetzungen

Ein orthodoxer Gijur setzt voraus, dass der Kandidat bzw. die Kandidatin nicht nur über das notwendige jüdische Wissen verfügt, sondern tatsächlich nach der Halacha lebt und beabsichtigt, dies dauerhaft zu tun.

Dazu gehören insbesondere Schabbat und Kaschrut, Feiertage und jüdische moralische Werte und Gesetze, Gebet und regelmäßige Teilnahme am Synagogenleben, Lernen, Taharat HaMischpacha (die Gesetze der Familienreinheit) sowie die Eingliederung in eine orthodox-jüdische Gemeinschaft. Wo Kinder betroffen sind, gehört auch ihre tatsächlich umgesetzte jüdische Erziehung dazu.

Persönliche Lebensumstände – etwa Wohnort, Familie oder Partnerschaft – können deshalb für einen Gijur von erheblicher Bedeutung sein. Welche konkreten Voraussetzungen im jeweiligen Fall zu erfüllen sind, wird mit dem Rabbinatsgericht besprochen.

Diese Anforderungen sind nicht lediglich Bedingungen für eine Prüfung oder eine zeitlich begrenzte Vorbereitungsphase. Sie betreffen das jüdische Leben, das der Kandidat bzw. die Kandidatin mit dem Gijur dauerhaft übernehmen möchte.


Wie beginnt der Weg?

Wer sich ernsthaft für einen Gijur interessiert, kann sich zunächst mit einer unverbindlichen Anfrage an das Rabbinatsgericht wenden. Dafür genügen einige Kontaktdaten und eine kurze Mitteilung über das Anliegen.

Das Rabbinatsgericht informiert anschließend über die grundlegenden Voraussetzungen und darüber, wie das weitere Vorgehen aussieht. Wer danach einen Gijur anstreben möchte, erfährt, wie ein Antrag gestellt wird und welche Angaben und Unterlagen dafür benötigt werden.

Im Rahmen eines solchen Antrags möchte das Rabbinatsgericht insbesondere verstehen, weshalb jemand jüdisch werden möchte, welche bisherigen Erfahrungen mit jüdischem Leben bestehen und unter welchen persönlichen Umständen der gewünschte Gijur stattfinden soll. Dazu gehört insbesondere eine schriftliche Darstellung der eigenen Motivation; weitere persönliche Angaben und Unterlagen werden nach Maßgabe des jeweiligen Verfahrens angefordert.

Auch die Stellung eines Antrags bedeutet noch nicht die Aufnahme in den Gijurprozess. Das Rabbinatsgericht prüft zunächst den Antrag und klärt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine weitere Vorbereitung möglich ist.

Lernen und jüdisches Leben

Die Vorbereitung dient nicht lediglich dazu, einen bestimmten Wissensstoff zu erlernen. Der Kandidat bzw. die Kandidatin soll zunehmend in der Lage sein, ein jüdisches Leben selbständig und selbstverständlich zu führen.

Dazu gehören das Lernen von Tora und Halacha ebenso wie deren praktische Umsetzung im Alltag: Schabbat, Kaschrut, Gebet, Feiertage, Berachot, Taharat HaMischpacha, das Leben in einer jüdischen Gemeinschaft und weitere Bereiche des täglichen jüdischen Lebens.

Ein Gijur ist kein Kurs, der durch die Absolvierung eines Lehrplans automatisch abgeschlossen wird.

Während der Vorbereitung wird der Kandidat bzw. die Kandidatin von Rabbinern, Lehrern und Menschen aus dem jüdischen Gemeindeleben begleitet. Gespräche dienen nicht nur dazu, Wissen abzufragen, sondern auch die Entwicklung, praktische Umsetzung, Motivation und Fragen zu besprechen.


Begleitung und Beurteilung

Der Gijurprozess verbindet Lernen mit tatsächlichem jüdischem Leben. Das Bejt Din muss sich deshalb ein Bild davon machen können, wie der Kandidat bzw. die Kandidatin die übernommenen Verpflichtungen im Alltag umsetzt.

Die Begleitung soll einem ernsthaften Kandidaten ermöglichen, die Anforderungen zu verstehen, zu lernen und zunehmend sicher im jüdischen Leben zu werden. Sie ersetzt aber nicht die spätere Beurteilung durch das Bejt Din.

Die Aufnahme in die Vorbereitung begründet keinen Anspruch darauf, dass am Ende ein Gijur durchgeführt wird.


Prüfungen

Im Verlauf der Vorbereitung werden Kenntnisse in den für ein orthodox-jüdisches Leben erforderlichen Bereichen überprüft.

Das erfolgreiche Ablegen der Prüfungen allein genügt nicht. Ein Gijur ist nur möglich, wenn der Kandidat bzw. die Kandidatin tatsächlich ein Leben nach Tora und Mizwot führt und das Rabbinatsgericht davon überzeugen kann, dass die Annahme dieser Lebensweise aufrichtig und dauerhaft ist. Das Rabbinatsgericht prüft, wie aufrichtig und dauerhaft der Kandidat bzw. die Kandidatin dieser Lebensweise verpflichtet ist; die Verantwortung für den entsprechenden Nachweis liegt beim Kandidaten bzw. bei der Kandidatin.


Die Entscheidung des Bejt Dins

Ob ein Kandidat bzw. eine Kandidatin für den Gijur bereit ist, entscheidet das Bejt Din aufgrund des gesamten Verlaufs: Wissen, tatsächliche Lebensführung, persönliche Entwicklung und die erkennbare Bereitschaft, dauerhaft nach Tora und Mizwot zu leben.

Wenn das Bejt Din zustimmt, gehört zur eigentlichen Aufnahme die Kabbalat Ol Mizwot, die verbindliche Annahme des Jochs der Tora und der Mizwot vor dem Bejt Din.


Der Gijur

Zur eigentlichen Durchführung des Gijur gehört die Tewila, das Untertauchen in einer koscheren Mikwe vor dem Bejt Din. Dabei wird auf die Wahrung der Privatsphäre geachtet.

Bei männlichen Kandidaten gehört die Brit Mila zum Gijur. Ist der Kandidat bereits beschnitten, tritt an ihre Stelle die Hatafat Dam Brit.


Nach dem Gijur

Mit einem gültigen Gijur ist der Ger bzw. die Gijoret jüdisch. Die zuvor erlernte und übernommene jüdische Lebensweise ist nicht eine Vorbereitung, die mit dem Tag des Gijur endet, sondern das Leben, für das sich der Ger bzw. die Gijoret entschieden hat.

Die schriftliche Bestätigung des Gijur wird hingegen erst nach Ablauf mehrerer Monate, in der Regel nach etwa einem Jahr, ausgehändigt. In dieser Zeit soll sich zeigen, dass der Ger bzw. die Gijoret die bei der Kabbalat Ol Mizwot erklärte Selbstverpflichtung wahrheitsgemäß ausgesprochen hat und das übernommene jüdische Leben tatsächlich weiterführt.


Anerkennung

Das Rabbinatsgericht von Österreich ist von der israelischen Oberrabbinate für Gijur anerkannt.


Interesse an einem Gijur?

Der erste Schritt ist keine formelle Antragstellung, sondern eine Anfrage an das Rabbinatsgericht. Wir informieren Sie anschließend über die Voraussetzungen und darüber, wie gegebenenfalls ein Antrag gestellt werden kann.

Unverbindlich anfragen