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Kontakt

Wenn Sie ein Gett-, Din-Torah- oder anderes Verfahren beim Rabbinatsgericht einleiten möchten, können Sie hier zunächst Kontakt mit uns aufnehmen.

Sie möchten zunächst eine Frage stellen, ohne ein Verfahren einzuleiten? Oder Sie interessieren sich für einen möglichen Gijur und möchten zunächst Informationen über Voraussetzungen und Vorgehen erhalten?

Nach Eingang Ihres Antrags wird sich das Rabbinatsgericht mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über die nächsten Schritte sowie gegebenenfalls benötigte Unterlagen informieren.